Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl heranzuziehen. Auch, wenn der Versicherer Sie darauf hinweist, dass ein Gutachter nicht von Nöten sei oder die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag beauftragt.



